Vereinsstatuten

 Pétanque Club Rotkreuz  

«Silber Luchse» 

mit Sitz in Rotkreuz 

  1. Name und Sitz 

 

Unter dem Namen « Pétanque Club Rotkreuz «Silber Luchse» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Rotkreuz. 

 

  1. Zweck 

 

Der Club bezweckt die Sportart Pétanque (französisches Kugelspiel) am Ort des Sitzes zugängig zu machen. Ebenfalls den gesellschaftlichen und freundschaftlichen Umgang & Kontakt zu pflegen.  Der «Pétanque Club Rotkreuz «Silber Luchse» definiert sich als  Männerklub. 

 

  1. Mittel 

 

Zur Verfolgung des Clubzweckes verfügt der Club über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.  

 

Jede aktive Mitgliedschaft ist an einen Mitgliederbeitrag geknüpft. Im ersten aktiven kompletten Vereinsjahr beträgt dieser CHF 200.00. Ab dem 2. und den folgenden Jahren wird vom Verein ein Beitrag von CHF 120.00 erhoben   

 

  1. Neu-Interessenten an der Sportart Pétanque und dem Verein  

Nach einem ersten kennenlernen der Sportart, wird vom Verein nach 3 Monaten eine Kostenbeteiligung vom Jahresbeitrag erhoben. 

 

  1. Verpflichtung gegenüber den ortsüblichen Sitten 

 

Die Mitglieder des Pétanque Club Rotkreuz «Silber Luchse» respektieren die ortsüblichen Sitten und behandelt die vorhandenen Anlagen mit Respekt und Sorgfalt.  

 

  1. Mitgliedschaft 

 

Mitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche, männliche Person werden, die ein Interesse am [Vereinszweck, siehe Punkt 2] hat. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zu richten; über die Aufnahme entscheidet die Generalversammlung. (Der 2/3 Entscheid an der GV ist ausreichend) 

 

  1. Zusatz: Begrenzung der Mitglieder im Pétanque Club Rotkreuz 

Der Club begrenzt sich auf eine maximal männliche Mitgliederanzahl von 50 Personen. 

 

Seitenumbruch 

  1. Erlöschen der Mitgliedschaft 

 

Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen, männlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod 

 

  1. Austritt und Ausschluss 

 

Ein Clubsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben an den Präsidenten gerichtet werden. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid mittels 2/3 Mehrheit; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen. Der Jahresbeitrag wird nicht zurückerstattet. 

 

  1. Organe des Club`s 

 

Die Organe des Club`s sind: 

  1. die Generalversammlung  
  1. der Vorstand  
  1. die Rechnungsrevisoren 

 

  1. Die Generalversammlung  

 

Das oberste Organ des Club`s ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im November satt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder auf elektronischem Weg (1 Monat im Voraus) eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.  

 

  1. Die Generalversammlung wird getreu der üblichen Handhabungen abgehalten. 

 

  1. An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme;  

 

  1. die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.  
  1. Neumitglieder, die an der GV teilnehmen aber noch nicht aufgenommen wurden, haben keine Stimme 

 

  1. Der Vorstand 

 

 

Der Vorstand besteht aus mindestens [3] Personen, dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Kassier. Der Vorstand vertritt den Club nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. 

 

  1. Die Revisoren 

 

Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen. 

 

  1. Unterschrift 

 

Der Club wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift von 2 Vorstandsmitgliedern. 

 

Seitenumbruch 

  1. Haftung 

 

Für die Schulden des Club`s haftet nur das Clubvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. 

 

  1. Statutenänderung 

 

Die vorliegenden Statuten können an der Generalversammlung abgeändert werden, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen. Nach der Unterzeichnung der Statuten werden diese in Kraft gesetzt. Sind keine Änderungen in den Statuten vorgesehen, werden die Statuten stillschweigend für die nächste Periode übernommen. 

  1. Allfällige Anträge/Eingaben der Clubmitglieder sind bis Ende September an den Präsidenten/ Vize Präsident einzureichen.  
  1. Zu spät eingereichte Anträge/Eingaben werden erst bei der nächsten Generalversammlung berücksichtigt 

 

  1. Auflösung des Club`s 

 

Die Auflösung des Club`s kann mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.  

 

  1. Clubkasse bei Auflösung des Club`s 

Bei einer Auflösung fällt das Clubvermögen zu gleichen Teilen an die, zum Zeitpunkt der Auszahlung, aktiven Mitgliedern zu. Die Ausschüttung wird durch den eingesetzten Kassier überwacht und an den zum Zeitpunkt der Auszahlung präsidierenden Vorsitzenden rapportiert.  

 

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 15.11.2019 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. 

 

Der Präsident: __________________________________________________ 

 

 

Der Protokollführer: ____________________________________________ 

 

 

 

Änderungen beschlossen am: Keine Änderungen per 15.11.2019